Wohlbefinden, Krankenhilfe und Verpflegung bei Krankheit
Gesundheit, Vorsorge und Pflege sind einige wichtige Stichworte unseres heutigen Alltages. Krankenkassen und Versicherer steigern die Beiträge und senken die Leistungen. Die allgemeine Wehrpflicht ist ausgesetzt und somit sinken auch die mittels Zivildienstleistenden belegten Arbeitsplätze. Die Stellen in der Pflege werden hiermit minimal und es entstehen kaum zu bewältigende Versorgungsengpässe. Sämtliche Angehörigen, die einen hilfebedürftigen Senior zu verpflegen hat, wird häufig vor Probleme gestellt, die allein fast nie zu schaffen sind. Teure Alternativen können in Zeiten von Billiglohn, Harz IV und Weltwirtschaftskrise jedoch nur die wenigsten in Anspruch nehmen. Deswegen bleibt für zahlreiche ausschließlich die eigenständige häusliche Krankenpflege. Allerdings welche Last diese Pfleger auf sich nehmen, vermögen außenstehende Personen selten evaluieren. Ununterbrochene Bereitschaft, immerwährender Schriftwechsel mit Krankenversicherungen und Versicherungsgesellschaften sind nur ein paar der aufkommenden Angelegenheiten. Andere Schwierigkeiten, wie das Herbeischaffen von Hilfsmitteln, die Kommunikation mit dem Kranken in gefährlichen Gegebenheiten und deren pünktliche Erfassung sind vordergründige Aspekte im Alltag des Pflegers. Wie ist aber nun die eigenverantwortliche Krankenpflege, neben der Tätigkeit überhaupt möglich? In diesem Zusammenhang sollte darauf geachtet werden, welche Pflegestufe und damit welche Pflegeaufwendungen der Patient benötigt. In den Pflegestufen I und II könnte es schon noch erreichbar sein, die Betreuung des Menschen mit dem Job zu vereinbaren. Sollte sich der Patient in Pflegestufe III befinden, was vornehmlich eine 24h Betreuung beinhaltet ist dies selten machbar.
Wie werden Kranke in Pflegestufen und Pflegebedürftigkeit eingeordnet und welche Voraussetzungen müssen für die jeweiligen Pflegestufen beherzigt werden?
Wichtiger Tipp: Die Erklärung der Pflegestufen ist keine authentische Darstellung der Gesetzestexte, sondern fasst nur mit wenigen Vokabeln deren wesentliche Aussage zusammen.
Pflegestufe I:
Die erste Pflegestufe wird für Kranke mit beträchtlicher Pflegebedürftigkeit angesetzt. Falls der fortwährende Pflegeaufwand minimal 1,5 Stunden ausmacht und davon mindestens 46 Minuten der Dauer auf zwei Betätigungen der Grundpflege ausmacht.
Pflegestufe II:
Die zweite Pflegestufe wird angeordnet für schwerpflegebedürftige Menschen. Wenn der kontinuierliche Pflegeaufwand minimal 3 Stunden ergibt und davon wenigstens 2h für die Grundpflege betragen. Dabei müssen die grundpflegerischen Tätigkeiten täglich minimal zu drei voneinander abweichenden Uhrzeiten anfallen. Im Übrigen müssen öfter in der Woche, hauswirtschaftliche Hilfen ausgeführt werden.
Pflegestufe III:
Die dritte Pflegestufe ist die höchste Pflegestufe. In diese Pflegestufe werden Senioren mit ausgesprochener Pflegebedürftigkeit bewertet. Als Schwerstpflegebedürftig werden Senioren betrachtet, welche ständig über 5h auf die Hilfestellung von Pflegefachkräften angewiesen sind. Von den 5h der Pfelgebedürftigkeit müssen minimal vier Stunden für die Grundpflege ausmachen und der Bedürftige muss ebenfalls in den Abend- und Nachtstunden von 22.00 Uhr bis 6:00 Uhr auf unterstützende Pfleger angewiesen sein. Es ist hingegen nicht machbar die Hilfestellung einzig auf den Abend zu verlegen. Dieses Vorgehen wird von den Pflegestellen zur Einstufung in Pflegestufe III nicht angenommen.
Angesichts der Tatsache dass viele Handlungen des Pflegers auf die Grundpflege entfallen, werden wir mit ein paar Worten klären, was unter Grundpflege zu verstehen ist.
Zur Grundpflege zählen nach SGB XI pflegerische Tätigkeiten aus den Verantwortungsbereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Ausdrücklich nicht zur Grundpflege gehören die hauswirtschaftliche Versorgung und die Durchführung ärztlicher Instruktionen wie z.B. die Beschaffung von Medizin.
Es sollte demnach in sämtlichen Pflegestufen versucht werden, die vorhandenen staatlichen Mittel in Betracht zu ziehen, diese zu nutzen und den Pflegeaufwand mit einem erfahrenem häuslichen Pflegedienstleister zu teilen. Das bietet viele Vorzüge. Zum einen können durch den fachkundigen Profi entstehende Probleme pünktlich gefunden werden, zum anderen ist der Pflegende ein klein wenig entlastet und hat die Möglichkeit, auch bei laufender Bereitschaft, Distanz zu halten. Die Beihilfe durch eine Fachkraft ist folglich ausnahmslos anzuregen.